1. Das Beförderungsentgelt des vom Taxameter angezeigten Fahrpreises ist grund sätzlich nach Beendigung der Fahrt fällig.
2. Wenn die Zahlungsunfähigkeit eines Fahrgastes zu besorgen ist oder bei Fahrten die über den Pflichtfahrbereich hinausgehen, kann eine Vorauszahlung vereinbart werden.
3. Wird eine Fahrt durch einen Unfall oder durch Verschulden des Fahrpersonals unterbrochen und die Weiterfahrt dadurch erheblich verzögert oder unmöglich gemacht, so ist der Fahrgast nicht zu einer Zahlung des Entgeltes verpflichtet. Bereits gezahltes Entgelt ist zurückzuzahlen.